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Dokument-ID: 1105883
8.1 Vergrößerung des Wohnungseigentumsobjekts
Maßnahmen, die der Vergrößerung des Wohnungseigentumsobjekts dienen, steht der OGH eher skeptisch gegenüber, weil sie idR Eingriffe in die Bausubstanz sind. • [Fußnote: So etwa OGH RIS-Justiz RS0069704.] Sind solche Eingriffe zu umfassend, ist eine Vergrößerung keine Änderung iSd § 16 WEG mehr, sondern eine grundsätzliche Umgestaltung der Liegenschaft.