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2.3.3 Beauftragung eines Sachverständigen
In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass die Beauftragung eines Sachverständigen durch den Verwalter mit der Ursachenerforschung für bestimmte Schäden im Haus im Regelfall eine Maßnahme der ordentlichen Verwaltung und daher den Erhaltungsarbeiten zuzuordnen ist. Kommt es daher zu einem Auftreten eines Schadens in einem Wohnungseigentumsobjekt und ist nicht sicher, ob es sich dabei um einen ernsten Schaden des Hauses handelt bzw was die Ursache für das Auftreten des Schadens ist, so hat der Verwalter grundsätzlich für die Schadenserforschung im Rahmen der Erhaltungsarbeiten zu sorgen. Diese Schadenserforschung erfolgt dann auch auf Kosten der Eigentümergemeinschaft. Ergibt sich aber dadurch, dass es sich um keinen ernsten Schaden des Hauses handelt, so ist die Eigentümergemeinschaft nicht zur weiteren Sanierung verpflichtet.