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Dokument-ID: 1161440
1.4.3 Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht ab 01.01.2024 bis 31.12.2025
Im Zuge des Budgetbegleitgesetzes 2024 wurde geregelt, dass auf die Lieferungen, innergemeinschaftlichen Erwerbe, Einfuhren und Installationen von Photovoltaikmodulen befristet von 1. Jänner 2024 bis 31. Dezember 2025 keine Umsatzsteuer mehr anfällt. Es handelte sich dabei um eine „echte Steuerbefreiung“, das bedeutet, dass die Vorsteuern, die im Vorfeld des Verkaufs an den Endverbraucher anfallen, trotz Steuerbefreiung abgezogen werden dürfen.