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Neu Dokument-ID: 1113391

Brigitte Berchtold - Redaktion FORUM Media - Stanislava Doganova - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

12.1 Bildung einer Rücklage (§ 31 WEG 2002)

Rechtliche Grundlage

Grundsätzlich müssen Wohnungseigentümer alle Kosten tragen, die im Zusammenhang mit der Nutzung und Bewirtschaftung der Liegenschaft entstehen, wie zum Beispiel Betriebskosten, Reparaturbeiträge oder Kreditraten.

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