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Neu Dokument-ID: 1105799

David Daniel Trojer | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.1 Änderung des Unternehmensgegenstands und der Betriebsform

Zustimmungspflicht: „spezifische” Geschäftsraumwidmung

Wenn die Widmung eine gewerbliche Nutzung erlaubt, ergibt sich häufig schon aus dem Wortlaut der Widmung, welche Art von Geschäftstätigkeit zulässig ist, so etwa, wenn eine Widmung als „Café”, „Kanzlei” oder „Büro” vorgesehen ist.

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