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Dokument-ID: 1105828
1.2 Das Wohnungseigentumsobjekt
Wohnungseigentumstaugliches Objekt und Wohnungseigentumsobjekt
Das Wohnungseigentum als ein dingliches Nutzungs- und Verfügungsrecht (vgl § 2 Abs 1 erster Satz WEG 2002) bezieht sich immer auf ein oder mehrere Wohnungseigentumsobjekte. Was nicht wohnungseigentumstaugliches Objekt ist, daran kann auch nicht Wohnungseigentum begründet werden.