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Neu Dokument-ID: 1105912

Dan Katzlinger - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.1 Defintion

§ 2 BTVG kommt mit wenigen Begriffsbestimmungen aus. Danach ist ein Bauträgervertrag (Abs 1) ein Vertrag über den Erwerb

  • des Eigentums,
  • des Wohnungseigentums,
  • des Baurechts,
  • des Bestandrechts oder
  • eines sonstigen Nutzungsrechts einschließlich Leasings

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