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Dokument-ID: 1133021
3.7.2 Die von der Genehmigungspflicht betroffenen Personen
Wer von der Genehmigungspflicht des WrAuslGEG betroffen ist, bedarf vor dem Erwerb eines der im § 1 Abs 1 WrAuslGEG aufgezählten Rechte einer Genehmigung. Der Nachweis der Genehmigungsfreiheit kann durch eine Negativbestätigung nach § 5 Abs 4 erbracht werden.