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Dokument-ID: 1105890
8.9 Einbau einer elektrisch betriebenen Markise
Der Einbau einer optisch zum Rest des Hauses passenden elektrisch betriebenen Markise an der Außenfassade der Hausmauer kann in der Regel genehmigt werden. Im städtischen Raum ist er verkehrsüblich und liegt im wichtigen Interesse des Wohnungseigentümers, der seinen Garten durch die Markise auch bei größerer Hitze nutzen kann. • [Fußnote: So die Ausführungen des Erstgerichts, die im Verfahren vor dem OGH nicht mehr strittig waren, siehe 5 Ob 188/15f.]