© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 1105844
3.2 Erwerb von Wohnungseigentum
Allgemein
Wohnungseigentum kann von jedem Miteigentümer erworben werden, dessen Anteil dem Mindestanteil entspricht (§ 5 Abs 1 WEG). Der Mindestanteil kann sich auf maximal zwei Personen (je zur Hälfte) aufteilen. In diesem Fall erwerben diese Miteigentümer als Eigentümerpartnerschaft das Wohnungseigentum.