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Dokument-ID: 1105791
6.5 Genehmigung durch richterlichen Beschluss (§ 16 Abs 2 WEG)
Rechtswirkung der gerichtlichen Genehmigung von Änderungen
Wird die Zustimmung durch eine gerichtliche Genehmigung ersetzt, hat diese zur Folge, dass andere Wohnungseigentümer die Änderung dulden müssen. Eine Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer ist nicht mehr nötig.