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Dokument-ID: 1106250
6.1 Grundlagen der „Immobilienbesteuerung“
Immobilien-Ertragsteuer
Der (private) entgeltliche Erwerb einer Eigentumswohnung unterliegt – wie alle Wertänderungen im Privat-Immobilienvermögen – der Immobilienertragsteuer Der Steuersatz beträgt 30 % und wird auf Grundlage der „Einkünfte“ bemessen, wobei als Einkünfte der Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös und den mit 86 % des Veräußerungserlöses anzusetzenden Anschaffungskosten anzusetzen sind (für betriebliche oder gewerbliche Immobilienübertragungen gelten Sonderregelungen).