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Dokument-ID: 1005426
8.6 Information über Ergebnis, Hausanschlag
Nach Ablauf des Beschlussverfahrens ist jeder Wohnungseigentümer über das Ergebnis zu informieren. Dies geschieht einerseits durch einen Hausanschlag, andererseits durch die Übersendung des Beschlussergebnisses an jeden einzelnen Wohnungseigentümer durch individuelle schriftliche Zusendung. Ein Abwarten mit der Bekanntgabe und eine willkürliche Verlängerung der Abgabefrist ist daher nicht möglich.