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Dokument-ID: 1105986
4 Kündigung und Abberufung des Verwalters (§ 21 WEG)
Die Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Verwalter kann neben der einvernehmlichen Vertragsauflösung auf unterschiedliche Arten erfolgen:
- Zeitablauf bei befristeten Verträgen
- Kündigung des unbefristeten oder befristeten Verwaltervertrages (ordentliche Kündigung)
- Abberufung des Verwalters durch die Eigentümergemeinschaft aus wichtigem Grund bzw vorzeitige Auflösung durch den Verwalter aus wichtigem Grund (außerordentliche Kündigung)
- Ersetzen des vorläufigen Verwalters durch den von der Mehrheit bestellten (endgültigen) Verwalter
- Tod des Verwalters
- Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Verwalters