© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 1139682
2.3 Mitglieder der Bürgerenergiegemeinschaft
Als Mitglieder oder Gesellschafter einer Bürgerenergiegemeinschaft kommen
- natürliche sowie juristische Personen und
- Gebietskörperschaften
in Betracht.
Für die Bürgerenergiegemeinschaft gilt, dass sich diese aus zwei oder mehreren Mitgliedern oder Gesellschaftern zusammenzusetzen hat.