© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 360702
5 Schutzbestimmungen für Wohnungseigentumsbewerber und Miteigentumsbewerber (§§ 37 ff WEG)
Allgemeine Begriffe
Für die Schutzbestimmungen für Wohnungseigentumsbewerber und Miteigentumsbewerber sind nachstehende Begriffsbestimmungen von Bedeutung:
Wohnungseigentumsbewerber ist derjenige, dem schriftlich – sei es auch bedingt oder befristet – von einem Wohnungseigentumsorganisator die Einräumung von Wohnungseigentum an einem bestimmt bezeichneten wohnungseigentumstauglichen Objekt zugesagt wurde (§ 2 Abs 6 erster Satz WEG).