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Dan Katzlinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.5 Vertragliche Rücktrittsrechte des Bauträgers (§ 6 BTVG)

Dem Bauträger stehen anders als dem Erwerber von Gesetzes wegen keine Rücktrittsrechte zu. Es kann aber im Vertrag ein Rücktrittsrecht für den Bauträger vereinbart werden. Das erlaubt § 6 BTVG aber nur aus folgenden Gründen:

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