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Dokument-ID: 1123391
2.1.1 Vor der Gründung
Vor der Gründung einer Erneuerbaren Energiegemeinschaft (EEG) sind einige Überlegungen im Vorfeld anzustellen.
- Was sind die wesentlichen Beweggründe für die Gründung einer Energiegemeinschaft bzw den Beitritt zu einer Energiegemeinschaft?
- Ist eine Erzeugungsanlage oder ein Energiespeicher vorhanden?
- Trete ich der Energiegemeinschaft als Verbraucher bei?
- Wer nimmt an einer Energiegemeinschaft teil (als mögliche Mitglieder kommen beispielsweise Privatpersonen, Gewerbetreibende oder Gemeinden in Betracht)?
- Beabsichtige ich in weiterer Folge in die Erzeugungsanlage oder den Energiespeicher zu investieren?
- Wer setzt sich mit den organisatorischen Angelegenheiten auseinander (zu den organisatorischen Angelegenheiten zählen die Gründung, die Abrechnung, das Monitoring oder die Betreuung von Energiegemeinschaften)?
- Betraue ich einen externen Dienstleister mit den organisatorischen Angelegenheiten oder sollen die organisatorischen Angelegenheiten intern abgewickelt werden?