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Dokument-ID: 1105826
1.1 Was ist Wohnungseigentum?
Rechtliche Grundlage
Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) definiert Wohnungseigentum in § 2 Abs 1 WEG wie folgt:
„Wohnungseigentum ist das dem Miteigentümer einer Liegenschaft oder einer Eigentümerpartnerschaft eingeräumte dingliche Recht, ein Wohnungseigentumsobjekt ausschließlich zu nutzen und allein darüber zu verfügen.“