© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1126060

Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.2.2 Zu einzelnen AußStrG-Bestimmungen

Bestimmtheit des Begehrens

An die Bestimmtheit eines Begehrens in einem Außerstreitverfahren nach den Wohnrechtsgesetzen sind keine allzu strengen Anforderungen zu stellen (RS0070562 [T8] = OGH 07.11.2000, 5 Ob 231/00g; OGH 15.11.2021, 5 Ob 178/21v). Die Festlegung der Details der Ausführung der durchzuführenden, ihrer Art nach hinreichend deutlich definierten Erhaltungsarbeit iSd (§ 52 Abs 1 Z 3 iVm § 30 Abs 1 Z 1 und) § 28 Abs 1 Z 1 WEG ist nicht erforderlich, wenn die möglichen Varianten aus technischen Gründen begrenzt und überdies nur von Fachleuten beurteilbar sind ([T25] = OGH 01.09.2009, 5 Ob 42/09a; OGH 27.05.2020, 5 Ob 169/19t). Es genügt, wenn das Begehren deutlich erkennbar ist, das heißt, das Verfahrensziel klar umschrieben und die Art der vorzunehmenden Arbeiten bezeichnet ist (…) ([T31] = OGH 21.10.2010, 5 Ob 187/10a; OGH 06.11.2018, 5 Ob 40/18w).

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Wohnungseigentum und Bauträgervertragsrecht in unserem Shop! Zum Shop