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Dokument-ID: 1105790
6.4 Zustimmungsfiktion (§ 16 Abs 5 WEG)
In der Praxis ist es oft unmöglich, eine Zustimmung aller anderen Wohnungseigentümer zu erlangen, weil diese kein Interesse daran haben, sich mit der Anlage bzw den Änderungswünschen anderer Wohnungseigentümer zu beschäftigen. Um in solchen Fällen eine Willensbildung zu erleichtern, wurde mit der WEG-Novelle 2022 eine Zustimmungsfiktion eingeführt. • [Fußnote: Zu solchen allgemein etwa Rabl, „Böse“ und „gute“ Zustimmungsfiktionen: Von Standpunkten und Perspektiven, ecolex 2021/446.]