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11.1 Allgemeines
Die Kompetenz für den Vergaberechtsschutz ist sowohl in Gesetzgebung als auch in Vollziehung zwischen Bund und Ländern geteilt.
Das Bundesverwaltungsgericht (kurz: BVwG) ist zuständig für Auftraggeber im Vollzugsbereich des Bundes. Es entscheidet grundsätzlich im Unterschwellenbereich und im Oberschwellenbereich in Dreier-Senaten, bestehend aus einem Vorsitzenden und zwei fachkundigen Laienrichtern aus dem Kreis der Auftragnehmer und der Auftraggeber. Die Prüfungsbefugnis des Bundesverwaltungsgerichts erstreckt sich auf die jeweiligen Beschwerdepunkte. Der Antragsteller hat im Antrag genau bekannt zu geben, in welchem subjektiven Recht er sich als verletzt erachtet. Andere Rechtswidrigkeiten kann er nicht mehr geltend machen.