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Raphael Albert - Albert Scherzer - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.1 Besserstellung der Angehörigen freier Berufe

Ziviltechniker, die zugleich Angehörige der freien Berufe im Sinne des UGB sind und als Einzelunternehmer oder Personengesellschaft (GesBR, OG, KG) tätig werden, ermitteln ihren steuerpflichtigen Gewinn mit nur sehr wenigen Ausnahmen durch eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (§ 4 Abs 3 EStG 1988). Diese Gruppe innerhalb der selbstständig Tätigen ist dabei insofern bessergestellt, als ihnen diese (vergleichsweise einfache) Art der Gewinnermittlung unabhängig von den erwirtschafteten Umsätzen gestattet ist. Die für andere Unternehmer maßgeblichen Umsatzgrenzen, ab denen die Pflicht zur Rechnungslegung (dh zur Erstellung eines Betriebsvermögensvergleichs) unabhängig von der Rechtsform eintritt (über EUR 700.000,– in zwei aufeinander folgenden Wirtschaftsjahren mit einem Pufferjahr oder über EUR 1,000.000,– in einem Wirtschaftsjahr ohne Pufferjahr), gelten für Angehörige der freien Berufe nicht.

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