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2.3 Betriebseinnahmen
Betriebseinnahmen sind (nicht nur für die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, vgl EStR 2000, Rz 1024) alle betrieblich veranlassten Wertzuflüsse, unabhängig davon, ob in Geld oder als geldwerter Vorteil zugeflossen. Darunter fallen neben den Einkünften aus der betrieblichen Haupttätigkeit (zB Honorar eines Architekten) auch Einkünfte aus betrieblichen Hilfs- (zB Veräußerung ausgemusterter Computer) und Nebentätigkeiten (zB gelegentliche Überlassung beweglicher Wirtschaftsgüter).