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Dokument-ID: 1057106
7.5 Das Honorar des Sachverständigen
Das Honorar des Sachverständigen im Zivil- und im Strafverfahren
Dem Sachverständigen steht für seine Tätigkeit im Zivilverfahren und im Strafverfahren ein Gebührenanspruch zu. Dabei ist zu beachten, dass zwischen dem Sachverständigen und den Parteien keine Rechtsbeziehungen zustandekommen.