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Dokument-ID: 1056794
2 Die Unfallversicherung
Selbstständig erwerbstätige Ziviltechniker sind infolge Fehlens einer gesetzlich vorgeschriebenen Unfallversicherung nicht unfallversichert.
Eine Ausnahme existiert für Architektinnen, die als freiberuflich tätig bildende Künstlerinnen bis Ende 2000 nach den Bestimmungen des GSVG pensionsversichert und nach dem ASVG kranken- und unfallversichert waren.
Grundsätzlich gilt, dass der Abschluss einer Unfallversicherung für Ziviltechniker nicht verpflichtend ist. Es bestehen daher für Ziviltechniker mehrere Möglichkeiten, eine Unfallversicherung abzuschließen.