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1.3.1 OIB-Richtlinie 2.1: Brandschutz bei Betriebsbauten
Allgemeines
Sinn und Zweck für die Erlassung der OIB–Richtlinie 2.1 „Brandschutz“ bei Betriebsbauten im Jahr 2023 ist, dass bei Betriebsbauten aufgrund des Gefahrenpotentials höhere Anforderungen gesetzt werden können als für andere Betriebe. Diese OIB-Richtlinie sollte in erster Linie dem Bauherrn, den Planverfassern, und den Fachplanern zur Erleichterung der Planung von Betriebsbauten sowie den zuständigen Behörden zur schnelleren und leichteren Beurteilung im Hinblick auf die Genehmigung von Betriebsbauten dienen. Kurz gesagt: Diese OIB-Richtlinie ist zur Unterstützung für die rechtssichere Planung von Betriebsbauten gedacht und ist gleichzeitig als Erleichterung der Genehmigungspraxis durch die zuständigen Behörden, insbesondere unter dem Aspekt einer Verkürzung der Verfahrensdauer, anzusehen.