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Neu Dokument-ID: 1101153

Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.1.2 ÖNORM B 2110 und weitere ÖNORMEN

Zum Inhalt des Bauvertrags wird die ÖNORM B 2110 erklärt, wenn deren Anwendung zwischen den beiden Vertragsteilen vereinbart worden ist.

Unter ÖNORMEN versteht man unverbindliche Normen und Regelungen, welche vom Österreichischen Normungsinstitut aufgrund des Normengesetzes herausgegeben werden.

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