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FORUM Media (gwir) | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.4 Organisation bei brandgefährlichen Tätigkeiten

Allgemeines

Brandgefährliche Tätigkeiten (Feuer- und Heißarbeiten) bedürfen der Freigabe durch den Brandschutzbeauftragten mittels Freigabeschein. Durch den Brandschutzbeauftragten sind dabei ua die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen und der Termin der Arbeiten festzulegen.

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