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Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.5 Schlussbetrachtung

Die KI-Verordnung ist ein erster Schritt zur Regulierung von KI im österreichischen Bauwesen. Die Schulungspflichten und Verbote sind in Kraft, seit dem 2. August 2025 gelten zudem Transparenz- und Informationspflichten für General-Purpose-AI (GPAI), während die Branche sich auf strengere Regelungen ab 2026 vorbereitet. Trotz initialer Kosten bietet der AI Act Chancen für Effizienz und Vertrauen in KI-Technologien, sofern Unternehmen frühzeitig handeln. Österreichische Rechtsakte spiegeln den schrittweisen Anpassungsbedarf bereits wider, etwa durch ausdrückliche Verweisungen auf die VO (EU) 2024/1689 in Landesgesetzen (zB § 2 Oö. ITEG zu KI‑Reallaboren nach Art 57 und Datenverarbeitung nach Art 59 AI Act) sowie durch die gesetzlich eingerichtete „Servicestelle für Künstliche Intelligenz“ bei der RTR‑GmbH, die Unternehmen bei regulatorischen Fragen und Dokumentationsanforderungen unterstützt (§ 194a TKG 2021).

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