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Dokument-ID: 1044488
6.6 Überblick der verwaltungsstrafrechtlichen Konsequenzen bei Verletzungen des BauKG
Kommt die zuständige Aufsichtsbehörde, das Arbeitsinspektorat, zum Schluss, dass eine Gesetzesübertretung vorliegt, so ist mit einer nicht unbedeutenden Verwaltungsstrafe zu rechnen.