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Raphael Albert - Albert Scherzer - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.8 Zufluss-Abfluss-Prinzip

Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben fließen in die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ein, sobald sie tatsächlich eingenommen oder ausgegeben wurden (Zufluss-Abfluss-Prinzip). Weil die wirtschaftliche Zuordnung zu einem bestimmten (abweichenden) Gewinnermittlungszeitraum ohne Bedeutung ist, müssen (und können) Forderungen, Verbindlichkeiten, Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungsposten in der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nicht ausgewiesen werden.

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