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6.1 Allgemeine Schriftsätze des Beweisverfahrens
Kurzüberblick
Kernbestimmungen: | §§ 257 ff und 266 ff ZPO |
Anwendungsbereich: | Tatsachenvorbringen und Beweisanträge |
Das gegenständliche allgemeine Kapitel zum Beweisverfahren enthält Beispiele für Schriftsätze, die zu Beginn beinahe jeden Gerichtsverfahrens vorkommen. Aufgrund des in der ZPO vorgesehenen Verfahrensablaufs tauschen die Parteien vor der ersten mündlichen Tagsatzung im Regelfall Schriftsätze aus, die nicht nur Vorbringen, sondern insbesondere auch ausführliche Beweisanträge beinhalten. Dieser Austausch erleichtert dem Richter und auch den Parteien die Planung des Verfahrens.