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Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.4.1 Allgemeines

Zuständigkeit und Instanzenzug

Das Verfahren und die Zuständigkeit in gerichtlichen Strafsachen, dh hinsichtlich der mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen (wie sie vor allem im Strafgesetzbuch [StGB], aber auch in anderen Bundes- und Landesgesetzen normiert sind), ist in der Strafprozessordnung (StPO) geregelt.

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