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Eva-Maria Schmelz - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.10 Anerkenntnis und Verzicht

Das Anerkenntnis und der Verzicht stellen Prozesshandlungen dar, die den Rechtsstreit beenden können. Gegenstand sind sowohl der prozessuale Antrag als auch das dahinterliegende Recht.

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