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Dokument-ID: 1028693
2.2.5 Bescheidbeschwerde (gesetzliche Sonderfälle)
Vom oben dargestellten System gem §§ 13 und 22 VwGVG, wonach einer Bescheidbeschwerde iA aufschiebende Wirkung zukommt, bestehen auf bundes- und landesgesetzlicher Ebene zahlreiche Ausnahmen, von denen einige wesentliche hier erörtert werden sollen.