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Dorian Schmelz | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.3 Besitzstörungsverfahren

Allgemeines

Das Besitzstörungsverfahren ist ein provisorisches Eilverfahren, das den letzten ruhigen Besitz des Klägers zu sichern beabsichtigt, ohne über das Recht zum Besitz zu entscheiden. Über Letztgenanntes wird im petitorischen Verfahren entschieden.

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