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Dokument-ID: 845135
6.3 Besitzstörungsverfahren
Allgemeines
Das Besitzstörungsverfahren ist ein provisorisches Eilverfahren, das den letzten ruhigen Besitz des Klägers zu sichern beabsichtigt, ohne über das Recht zum Besitz zu entscheiden. Über Letztgenanntes wird im petitorischen Verfahren entschieden.