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Dokument-ID: 845468
7.1.3 Beweisverbote
Die Verpflichtung des erkennenden Gerichts zur Erforschung der Wahrheit wird durch Beweisverbote teilweise eingeschränkt.
Unter den Oberbegriff der Beweisverbote fallen Beweisthemenverbote, die der Aufnahme von Beweisen über bestimmte Tatsachen entgegenstehen.