© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1095395

Barbara Pogacar - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.3 Einstweilige Verfügung zur Sicherung anderer Ansprüche

§ 381 EO regelt die Sicherung anderer Ansprüche. Andere Ansprüche der gefährdeten Partei sind jene, die nicht auf Zahlung von Geldbeträgen gerichtet sind, sondern auf sonstige Leistungen, Duldungen oder Unterlassungen, dh, es handelt sich um so genannte Individualleistungen. Dazu gehört beispielsweise die Verpflichtung zur Abtretung einer Forderung oder zur Herausgabe einer Liegenschaft.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Mustersammlung Zivilverfahren in unserem Shop! Zum Shop