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Eva-Maria Schmelz - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

12.4.1 Entstehen und Inhalt der Kostenschuld

Zunächst hat jede Partei ihre Kosten selbst zu tragen, und zwar sowohl die vorprozessualen als auch jene, die im Prozess entstehen (§ 40 ZPO).

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