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Michal Slany | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.8.1 EuEheVO (Brüssel-IIa-VO)

Die EuEheVO bzw Brüssel-IIa-VO regelt die Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehe- und Kindschaftssachen.

Das Ziel der EuEheVO ist, den freien Verkehr von Ehe- und Kindschaftsentscheidungen im Binnenmarkt zu ermöglichen und Rechtssicherheit zu schaffen.

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