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Neu Dokument-ID: 373474

Florian Horn | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.6 Europäisches Bagatellverfahren (Exkurs)

Kurzüberblick

Kernbestimmungen:

EuBagatellVO (Verordnung [EG] Nr 861/2007 zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen); § 548 ZPO

Anwendungsbereich:

grenzüberschreitende Rechtssachen bis zu einem Streitwert von EUR 5.000,–; sachlicher Anwendungsbereich sehr kasuistisch eingeschränkt (Art 2 EuBagatellVO); Räumlich ist die EuBagatellVO in der gesamten EU mit Ausnahme Dänemarks anwendbar.

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