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9.8 Firmenbuchverfahren
Allgemeines
Das Firmenbuch ist ein Register, das der Verzeichnung und Offenlegung eintragungspflichtiger Tatsachen dient. Welche Tatsachen eintragungspflichtig sind, ergibt sich einerseits aus dem Firmenbuchgesetz, andererseits aus sonstigen (va unternehmensrechtlichen) Bestimmungen. Das Firmenbuch besteht aus dem elektronisch geführten Hauptbuch (das durch den „Firmenbuchauszug“ eingesehen werden kann), der elektronisch geführten Urkundensammlung, der Urkundenmappe als physischer Sammlung hinterlegter Urkunden sowie dem Firmenbuchakt als eigentlichem, umfassenden Gerichtsakt.