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Dokument-ID: 845470
7.1.4 Freie Beweiswürdigung
Die Würdigung der aufgenommenen Beweise kann im Allgemeinen eine gebundene oder eine freie sein.
Im Rahmen der gebundenen Beweiswürdigung ist das Gericht an gesetzlich normierte Beweislastregeln gebunden. Bereits das Gesetz bestimmt ohne Bedachtnahme auf die Umstände des Einzelfalls, unter welchen Bedingungen ein Beweis als erbracht anzusehen ist. Diesem System folgt das österreichische Zivilprozessrecht seit Inkrafttreten der Zivilprozessordnung nicht.