© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 846154

Agnes Höller - Wolfgang Zacherl | Praxiswissen | Fachbeitrag

10.2.4 Gericht und Gerichtspersonen

Exekutions- und Titelgericht

Man unterscheidet zwischen Exekutionsgericht und Titelgericht.

Das Titelgericht ist jenes Gericht, das den Exekutionstitel erlassen hat. Das Exekutionsgericht ist gem § 17 EO jenes Bezirksgericht, das auf Grundlage des Titels die Exekution bewilligt (Bewilligungsgericht) und sodann vollzieht (Vollzugsgericht). • [Fußnote: Roth/Duursma-Kepplinger 12. Gem § 17 Abs 2 EO entscheidet das Exekutionsgericht auch über alle im Laufe des Verfahrens und aus Anlass desselben sich ergebenden Streitigkeiten.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Mustersammlung Zivilverfahren in unserem Shop! Zum Shop