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Dokument-ID: 844699
1.6 Insolvenzrecht
Solange über das Vermögen eines Schuldners kein Insolvenzverfahren anhängig ist, kann jeder Gläubiger seine Forderungen im Exekutionsweg nach dem Prioritätsprinzip geltend machen. Zwischen mehreren Schuldnern entscheidet dabei das Zuvorkommen.