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Dokument-ID: 844704
1.7.2 Kommunikation mit dem potenziellen Prozessgegner
Ausfindigmachen des Prozessgegners
Voraussetzung zur Kontaktaufnahme ist die Eruierung des Wohnsitzes, Sitzes des Prozessgegners oder einer sonstigen gültigen Anschrift. Bei natürlichen Personen in Österreich hilft die Einsicht in das Zentralmelderegister (ZMR), bei juristischen Personen gibt das Firmenbuch Auskunft.