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Eva-Maria Schmelz | Praxiswissen | Fachbeitrag

12.1 Allgemeines

Während das Honorarrecht die Beziehung zum Mandanten bezeichnet, dessen Grundlage die Honorarnote bildet, bezeichnet das Kosten(ersatz)recht die Regelung der Beziehung zum Prozessgegner, die Grundlage dafür bildet die Kostennote.

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