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Dokument-ID: 561179
3.6 Kostenrekursverfahren
Kurzüberblick
Kernbestimmung: | § 55 ZPO |
Anwendungsbereich: | Rechtsmittel gegen die Kostenentscheidung des Gerichtes |
Die Entscheidung des Gerichtes über die Prozesskosten erfolgt im Urteil, stellt jedoch einen Beschluss dar, sodass sie mit Rekurs bekämpft werden kann – dem so genannten Kostenrekurs.