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Neu Dokument-ID: 561179

Wolfgang Schöberl | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.6 Kostenrekursverfahren

Kurzüberblick

Kernbestimmung:

§ 55 ZPO

Anwendungsbereich:

Rechtsmittel gegen die Kostenentscheidung des Gerichtes

Die Entscheidung des Gerichtes über die Prozesskosten erfolgt im Urteil, stellt jedoch einen Beschluss dar, sodass sie mit Rekurs bekämpft werden kann – dem so genannten Kostenrekurs.

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